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Zahlungseingang

Im Rahmen der von uns erstellten Abrechnungen vereinnahmen wir die Zahlungseingänge entgegen der weitverbreiteten Praxis nicht auf ein Treuhandkonto, sondern direkt auf eines Ihrer Konten, ohne Zugriffsmöglichkeit durch uns.

Wir bitten Sie deshalb, bei der Bank Ihres Vertrauens ein Unterkonto für die eingehenden Zahlungen zu eröffnen. Wir benötigen jedoch für Zahlungseingangsverbuchung und Mahnwesen die möglichst zeitnahe Mitteilung der Kontobewegungen. Diese Information könen wir wie folgt erhalten:

  Duplikatsauszüge
Diverse Banken (z.B. Apo-Bank) stellen uns Duplikatsauszüge zur Verfügung
  Originalauszüge
Wenn Ihre Bank keine Duplikatsauszüge erstellt geben Sie die Adresse für die Orginalkontoauszüge bitte wie folgt an:
 

Dr. Mustermann
c/o BIPAS
Eversbuschstr. 53A
80999 München

Sie erhalten diese dann sofort mit der monatlichen Zahlungseingangs-abrechnung.

 

Online-Banking
Sie können Ihr Konto für das Online-Banking einrichten lassen. Bitte teilen Sie uns Ihren PIN mit.
Mit Hilfe dieses PIN können wir die Kontobewegungen online verfolgen. Einen weiteren Zugriff auf das Konto haben wir nicht, da dafür zusätzlich noch ein TAN notwendig wäre.