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Die Information über die von Ihnen verbrachten Leistungen erhalten wir auf einen von 3 möglichen Wegen.

 

EDV-Datenübergabe
Wenn in der Praxis die Leistungen ohnehin im Computer erfasst werden, können diese per Diskette, Mail oder File-Transfer an uns übergeben werden.
Ihr Computersystem enthält hierfür die Möglichkeit PAD-Disketten zu erstellen.

  Leistungserfassungsbeleg
Wir stellen Ihnen Durchschreibebelege zur Leistungserfassung zu Verfügung. Sie senden uns zur Erfassung nur das Original zu, der Durchschlag ist für Ihre Unterlagen gedacht. Zur Vereinfachung der Erfassung stehen dabei u.g. Abrechnungshilfen zur Verfügung.
  Erfassung aus den Krankenakten.
Auf Wunsch erfassen wir die Leistungen auch direkt aus den Krankenakten. Je nach Umfang und zeitlich / räumlichen Anfall erstellen wir Ihnen hierfür gerne ein individuelles Angebot.

 

Zur Vereinfachung der Abrechnung bei der Verwendung von Leistungserfassungsbelegen sieht unser System diverse Abrechnungshilfen vor. Diese sind im Einzelnen:

• Sammelleistungsziffern
Wie in jeder gut organisierten Praxis, werden auch bei Ihnen häufig verschiedene sachlich zusammenhängende Leistungen wiederholt in festen Kombinationen vorkommen. Hierfür besteht in unserem System die Möglichkeit, individuell für Ihre Praxis gültige Sammelleistungsziffern zu definieren. In zukünftigen Abrechnungen ist dann nur noch die Benennung dieser Sammelziffer erforderlich, um auf der Rechnung den detaillierten Ausdruck aller Einzelpositionen zu bewirken. Neben der erheblichen Arbeitsvereinfachung sind Verwechslungen, sowie das Auslassen einzelner Positionen ausgeschlossen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, teilen Sie uns bitte die von Ihnen gewünschten Leistungsblöcke formlos mit. Diese werden von uns umgehend innerhalb unseres EDV-Systems erfasst und Ihnen die daraufhin vergebene Sammelleistungsziffer mitgeteilt.

• Standarddiagnosen
In jeder Praxis treten bestimmte Diagnosen wiederholt auf. Hierfür besteht innerhalb unseres Abrechnungssystems die Möglichkeit, beliebige Standarddiagnosen pro Rechnung auszugeben. Darüberhinaus können selbstverständlich handschriftliche Diagnosen angefügt werden.
Bitte teilen Sie uns Ihre gängigsten Diagnosen formlos mit. Wir werden diese innerhalb unseres EDV-Systems individuell zugeordnet zu Ihrer Praxis speichern und Ihnen den dabei vergebenen Diagnoseschlüssel unverzüglich mitteilen.


• Standardbegründungen
Hier kann genauso wie bei den Diagnosen verfahren werden.