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Vernichtung

Unmengen von Daten werden in unserer Informationsgesellschaft täglich gesammelt. Hierbei geht es nicht selten um personenbezogene und betriebsinterne Daten. Oft müssen diese bis zum Ablauf von Aufbewahrungsfristen archiviert werden.

Doch was passiert dann mit diesen Daten?

Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nach dem rechtmäßigen Gebrauch gelöscht bzw. vernichtet werden. Für die gesetzlich vorgeschriebene Löschung oder Vernichtung arbeiten wir ausschließlich mit Firmen zusammen, welche beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht nach BDSG §32 registriert sind.

Die Vernichtung erfolgt in speziellen Räumen unter Aufsicht eines Datenvernichtungs-beauftragten nach DIN 32757. Eine eventuelle vernichtungsbedingte kurzfristige Zwischenlagerung findet ausschließlich auf verschlossenen und durch spezielle Maßnahmen gesicherten Flächen mit Zugangssperre statt.

Sie haben als Kunde zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die fachgerechte Vernichtung persönlich zu überwachen. Annahmeerklärungen, Vernichtungsnachweise erhalten Sie jeweils mit der Rechnungslegung.