Vernichtung
Unmengen von Daten
werden in unserer Informationsgesellschaft täglich
gesammelt. Hierbei geht es nicht selten um personenbezogene
und betriebsinterne Daten. Oft müssen diese bis
zum Ablauf von Aufbewahrungsfristen archiviert werden.
Doch was passiert
dann mit diesen Daten?
Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
schreibt vor, dass personenbezogene Daten nach dem rechtmäßigen
Gebrauch gelöscht bzw. vernichtet werden. Für
die gesetzlich vorgeschriebene Löschung oder Vernichtung
arbeiten wir ausschließlich mit Firmen zusammen,
welche beim Berliner Beauftragten für Datenschutz
und Akteneinsicht nach BDSG §32 registriert sind.
Die Vernichtung
erfolgt in speziellen Räumen unter Aufsicht eines
Datenvernichtungs-beauftragten nach DIN 32757. Eine
eventuelle vernichtungsbedingte kurzfristige Zwischenlagerung
findet ausschließlich auf verschlossenen und durch
spezielle Maßnahmen gesicherten Flächen mit
Zugangssperre statt.
Sie haben als Kunde
zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die fachgerechte
Vernichtung persönlich zu überwachen. Annahmeerklärungen,
Vernichtungsnachweise erhalten Sie jeweils mit der Rechnungslegung.
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